Kundenanfrage: "Ich möchte ein Fahrzeug aus der Ukraine zulassen"

Viele der Fahrzeuge, die aus der Ukraine nach Deutschland oder andere Länder kommen, haben keine EG-Typgenehmigung, weil sie für den östlichen non-EU Markt gebaut wurden.

Daher gibt es für die meisten kein COC – aber das sollte immer im Einzelfall geprüft werden. Für eine Zulassung in Deutschland bleibt der Weg über die Einzelgenehmigung. Dafür müssen Sie das Fahrzeug bei einer technischen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) vorführen. Dort muss ein Gutachten nach § 21 StVZO / § 13 EG-FGV erstellt werden.

Fahrzeuge aus der Ukraine entsprechen häufig nicht denselben Abgasvorschriften, wie ihre gleichaltrigen europäischen Pendants. Aufgrund der anderen Anforderungen entsprechen diese Fahrzeuge schlechteren Abgasnormen, die unter Umständen so nicht mehr zulassungsfähig sind.

Diese Fahrzeuge können aber als Umzugsgut eventuell doch zugelassen werden. Wenn Ihr importiertes Fahrzeug im Ausland mindestens sechs Monate auf Sie zugelassen war und in Deutschland auch wieder auf Sie zugelassen werden soll, gilt es als "Umzugsgut". Dann kann auf den Abgasnachweis verzichtet werden, eine Ausnahmegenehmigung wird im Zuge der Zulassung des Fahrzeugs erteilt.

 

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