Kundenanfrage: "Ich benötige eine Lieferantenerklärung (EUR.1) für meinen PKW"

Wenn man ein Fahrzeug aus einem Drittland in die EU einführen möchte, muss das Fahrzeug in der Regel verzollt werden, der Zollsatz liegt bei 10%. Wenn das Fahrzeug aber ursprünglich in der EU gebaut wurde, wäre es eigentlich präferenzberechtigt, das heisst der Zollsatz wäre bei 0%. Dafür ist aber eine Bestätigung notwendig, entweder eine Präferenzbescheinigung oder eine Lieferantenerklärung.

Bei Fahrzeugen denen der Wert 6000 Euro nicht überschreitet, genügt als Präferenznachweis die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Der Verkäufer kann ohne Mitwirkung des Zolls eine solche Erklärung abgeben. Die Ursprungserklärung kann auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier erfolgen. Sie muss unterschrieben sein. Der Wortlaut ist je nach Empfangsland unterschiedlich. Der Zoll bietet eine Übersicht über die genauen Wortlaute für die einzelnen Ländern.

Bei Überschreitung dieser Wertbegrenzung wird die EUR.1, bzw. eine Lieferantenerklärung erforderlich. Bis vor einigen Jahren wurden diese von der Volkswagen Gruppe ausgestellt, das ist inzwischen nicht mehr der Fall. Hier die Rückmeldung der ŠKODA Auto Deutschland, das gilt leider auch für Audi und VW:

Seit dem 1. April 2016 stellt ŠKODA Auto Deutschland keine Lieferanten- oder Herstellererklärungen mehr aus. Hintergrund sind die gestiegenen und hohen Compliance-Anforderungen.

ŠKODA Auto Deutschland hat sich dazu entschlossen, die Lieferantenerklärungen für Autos nicht mehr auszustellen, da die rechtlichen Anforderungen immer komplexer werden (Inkrafttreten eines neuen Unionszollkodexes, gestiegene Anforderungen der Zollbehörden des Importlandes, erhöhtes Aufkommen von Nachprüfungsersuchen et cetera. Hinzu kommt, dass es aufgrund des global sourcing immer schwieriger wird, die Voraussetzungen für einen zollbegünstigen Export von Autos in Länder, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, zu erfüllen. Jedes Freihandelsabkommen verlangt eine genau definierte EU-Wertschöpfung, welche durch ŠKODA Auto Deutschland zum Zeitpunkt des Exports der Autos nachgewiesen und dokumentiert werden muss. Gerade im Rahmen der Ausstellung von Lieferantenerklärungen für gebrauchte Autos, welche zum Teil mehrere Jahre alt sind, stellt dies einen hohen Risikofaktor für ŠKODA Auto Deutschland dar.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.

Freundliche Grüße

Ihre ŠKODA Kundenbetreuung

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